Geboren am 16. Februar 1910 in Heidelberg, war das Leben von Walter Fisch eng mit der Entwicklung der KPD verbunden. 17-jährig wurde er Mitglied der Roten Hilfe Deutschlands (RHD) und danach des Kommunistischen Jugendverbandes Deutschland (KJVD). 1930 trat er in die KPD ein. 1931 wurde er politischer Mitarbeiter und Ende 1932 Mitglied der KPD-Bezirksleitung Hessen-Frankfurt. Wie Tausende seiner Genossen wurde Fisch kurze Zeit nach der Errichtung der faschistischen Diktatur verhaftet und schwer misshandelt. Nach neun Monaten Haft im Dezember 1933 vor Gericht gestellt, musste er jedoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. Im Auftrag seiner Partei emigrierte er nach Zürich, wo er in der Emigrationsleitung der KPD mit Aufgaben für die Hilfe der RHD in Deutschland und die Solidaritätsbewegung in der CSR beauftragt worden war. 1935 aus der Schweiz ausgewiesen, ging er nach Prag, wo er vor allem für die RHD tätig wurde. Der Einmarsch der Wehrmacht in die CSR 1938 zwang ihn, erneut zu flüchten. Die einzige Chance sah Fisch in einer illegalen Rückkehr in die Schweiz, in der er wieder der dortigen Emigrationsleitung der KPD angehörte. 1939 interniert, wurde er im Frühjahr 1941 in das Arbeitslager für Emigranten in Vouvry eingeliefert, danach überführt in weitere Internierungslager, darunter in das Sonderlager für »Links-Extremisten« in Gordola. 1944 kam er frei.
Nach dem militärischen Sieg der Alliierten über den Faschismus konnte Fisch bereits im Juni 1945 nach Frankfurt/Main zurückkehren und wurde Landesvorsitzender der KPD in Hessen sowie Mitglied des Frankfurter Bürgerschaftsrats und des Beratenden Landesausschusses von Hessen. Als Mitglied der Zonenleitung der KPD und der Arbeitsgemeinschaft SED/ KPD wirkte er für die Aktionseinheit von KPD und SPD auch in den westlichen Besatzungszonen. Im Juli 1946 wurde Fisch Mitglied der Landesversammlung Hessen und war wesentlich an der Ausarbeitung der Hessischen Landesverfassung beteiligt. Er gehörte von 1946 bis 1949 dem Landtag und von 1949 bis 1953 dem Bundestag an. Zuvor war er Mitglied des Parlamentarischen Rates der amerikanischen Besatzungszone und des Parlamentarischen Rates in Bonn.
1948 war seine Wahl in das Sekretariat des Parteivorstandes der KPD erfolgt. Im Januar 1952 wurde er vom Parteivorstand zu einem ihrer Bevollmächtigten vor dem Bundesverfassungsgericht benannt, um die demokratischen Rechte der Partei gegen das von der Bundesregierung geplante Verbot der KPD zu vertreten. Am 17. August 1956 erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht das Verbot der KPD. In der Erklärung des Parteivorstandes hieß es dazu: »Das Verbot der KPD als einer deutschen und demokratischen Partei und der Raub der Mandate ihrer Abgeordneten zeigen, wie in der Bundesrepublik die Demokratie mit Füßen getreten wird«.
1958 wurde Walter Fisch wegen »illegalen Wirkens für die KPD« verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Proteste im In- und Ausland trugen dazu bei, ihn wegen seines schlechten Gesundheitszustandes im Juni 1959 freizulassen. Am 21. Dezember 1966 verstarb Fisch in Frankfurt/Main.
Verfasst nach Angaben der KPD bzw. DKP
Der Beitrag ist erschienen in LINKS im Dezember 2017.
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