Als Sohn einer Arbeiterfamilie wurde Max Matern am 19. Januar 1902 in Bemsdorf bei Ueckermünde geboren. Nach dem Schulbesuch 1908 bis 1916 begann er eine Lehre als Maschinenformer in Torgelow, nach deren Abschluss er in den Deutschen Metallarbeiterverband eintrat. Er gehörte zu denen, die im März 1920 den Kapp-Lüttwitz-Putschisten auch in Torgelow eine Niederlage bereiteten.
Im April 1925 fanden Max und sein Bruder Karl Arbeit in Berlin, wo bereits ihr Bruder Otto lebte. Dort wurde er im Dezember 1925 Mitglied der KPD, für deren Politik er vor allem auf Betriebsebene wirkte. Als da Vaband Lohnkämpfe in Berlin, an denen Matern beteiligt war, als wilde Streiks bezeichnete und damit nicht unterstützte, trat er aus dem DMV aus und wurde Mitglied der umstrittenen Revolutionären Gewerkschaftsopposition. Der Blutmai im Jahr 1929 – 31 Berliner Arbeiter wurden Opfer des Mordterrors der von Zörngiebel (SPD) befehligten Polizei – war für ihn wie für die Partei insgesamt Anlass, sich stärker dem Selbstschutz zuzuwenden.
Matern, inzwischen Org-Leiter einer Straßenzelle da KPD, wurde 1930 beauftragt, die Leitung einer Selbstschutzgruppe zu übernehmen. Zu dieser Zeit nahm der Straßenterror der Faschisten immer größere Ausmaße an, ebenso die Anschläge auf das Liebknecht-Haus. In den Gebäudeschutz sowie in den Personenschutz war Matern als leitet eines Unterabschnittes einbezogen. So sicherten die ihm unterstehenden Gruppen das Auftreten Ernst Thälmanns im Oktober 1932 im Berliner Sportpalast, wie auch im Januar 1933, als der Generalsekretär der FKP, Maurice Thorez, und Wilhelm Pieck an den Gräbern von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sprachen. Als am 25. Januar 1933 die antifaschistische Massendemonstration vor dem Liebknecht-Haus stattfand, war er für die Wache des Hauses verantwortlich.
Am 25. März 1933 wurde Max Matern mit weiteren 15 Genossen, darunter Albert Kuntz, verhaftet. Ihnen wurden die Zusammenstöße am 9. August 1931 auf dem Bülowplatz zur Last gelegt. Für ihre Anklage benötigte die Staatsanwaltschaft 13 Monate. In Paris tagte auf Anregung des Welthilfekomitees für die Opfer des Hitlerfaschismus ein Ausschuss zur Rettung der Angeklagten. Die von ihm durchgeführten Untersuchungen erbrachten den eindeutigen Beweis für die Unschuld der Angeklagten. Trotzdem verurteilte die Nazijustiz Fritz Broede und Max Matern zum Tode und verhängte gegen weitere acht KPD-Mitglieder langjährige Zuchthausstrafen.
Nach zwei Jahren Einzelhaft starb Max Matern am 22. Mai 1935 im Zuchthaus Berlin-Plötzensee durch das Handbeil. Seine Urnenbeisetzung wurde zu einem Protest gegen die faschistische Morddiktatur. Über 500 Genossen und Freunde gaben ihm letztes Geleit.
Der Beitrag ist erschienen in LEIPZIGS NEUE im Mai 2015.
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